In einem aus Sicht des Bundeslandwirtschaftsministerium wichtigen Schritt zur Entlastung der Landwirte wurde die Nachweispflicht für aktive Betriebsinhaber vereinfacht.
- Bürokratieabbau für Landwirte
- Keine jährliche Nachweispflicht mehr für aktive Betriebsinhaber
- Bundeslandwirtschaftsministerium kündigt weitere Erleichterungen an
Erklärtes Ziel sowohl der EU-Kommission als auch der Bundesregierung auf nationaler Ebene ist es, durch Bürokratieabbau Agrarbetriebe zu unterstützen. So müssen Landwirte künftig nicht mehr jährlich nachweisen, dass sie aktiver Betriebsinhaber sind. Sie können vielmehr den vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Wenn der zuständigen Behörde bereits ein Nachweis vorliegt, gilt dieser auch in den Folgejahren. Voraussetzung dafür war eine Änderung in der „Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems“ (GAPInVeKoS-Verordnung).
Cem Özdemir im Kampf gegen Nachweispflichten
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich über diesen ersten Schritt erleichtert: „Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren mit unnötiger Bürokratie, dazu zählen etwa zahlreiche Melde- und Nachweispflichten.“ Seit Beginn seiner Amtszeit setze er sich dafür ein, dass Belastungen wo immer möglich abgebaut werden, so der Bundesminister.
Bundesregierung will Landwirte weiter entlasten
Die GAPInVeKoS-Verordnung ist die zentrale nationale Rechtsvorschrift für die Abwicklung der EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen, einschließlich Antragstellung, Bescheidung sowie Planung und Durchführung von Kontrollen. Die Bundesregierung kündigte an, noch mehr Vereinfachungen zu schaffen.