Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gewährt wegen der Coronakrise unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsstundung.
Das Ausmaß der wirtschaftlichen Einbußen durch die Coronakrise sind noch nicht absehbar, aber gewiss – auch in der Landwirtschaft. Deshalb bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Stundung der Beiträge an.
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