steuerfreibetrag
Foto: Marco Loch/Creative Commons 4.0

Bundesfinanzen: Wird der Steuerfreibetrag für Landwirte abgeschafft?

In der morgigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses steht der Steuerfreibetrag für Land- und Forstwirte auf der Tagesordnung. Das Thema ist nicht neu.

Das Steuerrecht sieht für Land- und Forstwirte einen jährlichen Steuerfreibetrag von 900 Euro vor. Dieser steuerliche Vorteil steht offenbar auf dem Spiel. Das geht aus der Tagesordnung für die morgige (21.05.21) Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hervor. Darin heißt es unter Punkt 7 kurz: “Freibetrag für Land- und Forstwirte verfehlt sein Ziel”.

Was steckt hinter der Kritik am Steuerfreibetrag?

Die Sorge des Bundesrechnungshofes, dass der Steuervorteil sein Ziel nicht verfolge, ist allerdings nicht neu. Bereits im Dezember 2019 schrieb der Bundesrechnungshof in einer “Bemerkung” auf seiner Internetseite, dass die steuerliche Begünstigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft sein Ziel verfehle, aktiv bewirtschaftete Klein- und Kleinstbetriebe zu fördern.

Bundesrechnungshof empfiehlt direkte Förderung

Die Argumente: Häufig profitieren größere oder nicht mehr aktiv geführte Betriebe von der Regelung. So werde der Freibetrag auch Verpächtern von landwirtschaftlichen Betrieben gewährt. Denn es werden nicht nur laufende Gewinne, sondern auch Veräußerungsgewinne begünstigt. Dies könne zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerbefreiung des Gewinns führen, heißt es in der Bemerkung. Des Weiteren kritisiert der Bundesrechnungshof, dass auch Ehe- und Lebenspartner, die selbst keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, die Steuerminderung erhalten. Vor dem Hintergrund, dass Selbständige anderer Branchen keinen Steuerfreibetrag nutzen können, hält man den Vorteil für Land- und Forstwirte für rechtlich bedenklich.

Der Bundesrechnungshof empfiehlt, die Steuerbegünstigung in eine direkte Förderung umzuwandeln.

Foto: Marco Loch/Creative Commons 4.0