ein hausdach wurde durch einen sturm abgedeckt
Foto: Jan Mallander/Pixabay.com

Bundesrat spricht sich für Elementarschaden-Pflichtversicherung aus

Der Bundesrat will in einer sogenannten Entschließung die verpflichtende Elementarschadenversicherung für Immobilienbesitzer vorantreiben
  • Bundesrat entschließt sich für verpflichtende Elementarschadenversicherung
  • Justizminister der Länder haben keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken
  • Was ist eine Entschließung?

Der Bundesrat hat die Bundesregierung mit einer Entschließung aufgefordert, „kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten“. Nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) sei aus Sicht der Länder dieser Schritt ein Beitrag zur langfristigen Risikoprävention.

Elementarschaden-Pflichtversicherung: Bundesrat verfasst Entschließung

Die Länderkammer verweist auf die Extremwetterereignisse der letzten Monate und Jahre. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Ausgestaltung den finanziellen Aufwand für private Haushalte in zumutbaren Grenzen zu halten und zugleich den Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sicherzustellen. Dass einer Pflichtversicherung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, haben die Justizminister der Länder bereits eingeschätzt. 

Hintergrund: Bislang sind bundesweit weniger als 50 Prozent aller privaten Wohngebäude gegen Schäden versichert, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck verursacht werden.

Was ist eine Entschließung des Bundesrates?

Unter „Entschließung“ versteht man ein Ersuchen, das in der Regel an die Bundesregierung gerichtet ist, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Der Bundesrat macht so auf seine Auffassung zu einem bestimmten Thema aufmerksam oder stößt ein Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung an. Entschließungen sind rechtlich jedoch nicht verbindlich.