düngerecht
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Mit der Novelle des Düngerechts führt die Bundesregierung ein bundesweites Nitrat-Monitoring ein. Das soll eigentlich Landwirte entlasten, DBV-Präsident Rukwied sieht die Neuerung allerdings kritisch.

  • Novelle des Düngerechts
  • DBV-Präsident Rukwied kritisiert neues Düngerecht
  • Stoffstrombilanz bleibt vorerst

Um künftig Strafzahlungen der EU zu vermeiden, haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, in Zukunft anhand eines bundesweiten Nitrat-Monitorings gezielt die Belastung in einzelnen Regionen zu beobachten. So soll festgestellt werden, ob die verschärfte Düngeverordnung tatsächlich Wirkung zeigt. Einerseits sind bei hoher Nitratbelastung die jeweiligen Landwirte gefordert, andererseits kann es sein, dass Betriebe in den ausgewiesenen sogenannten Roten Gebieten Maßnahmen lockern können – wenn in der Region temporär die Belastung geringer ist

Neues Düngerecht: Rukwied sieht weniger Planungssicherheit für Landwirte

Während die Bundesregierung von mehr Planungssicherheit für Landwirte ausgeht, sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, das Nitrat-Monitoring kritisch: „Die Absichtserklärung für mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht reicht bei Weitem nicht aus. Wir Bauern brauchen eine konkrete Ausgestaltung und eine verbindliche Festlegung.“ Die lange angekündigten Erleichterungen im Düngerecht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten sieht Rukwied „immer noch nicht auf den Weg gebracht“.

Stoffstrombilanz bleibt vorerst

Der DBV-Präsident kritisiert auch, dass die Bundesregierung an der im EU-Recht nicht geforderten Stoffstrombilanz festhält. Die angekündigten Erleichterungen würden keinen Nutzen bringen, befürchtet Rukwied. Er erkennt keinen positiven Effekt für den Gewässerschutz, befürchtet aber mehr Bürokratie für die Landwirte. „Hier wurde eine Chance für den Bürokratieabbau vertan“, so Rukwied. Den Anspruch der Regierungsfraktionen für einen ernsthaften Bürokratieabbau im Düngerecht sehe er „damit als gescheitert an“. Im Rahmen der Stoffstrombilanz sind Betriebe ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, die Zu- und Abfuhren von Wirtschaftsdünger, Futtermittel, Saatgut, aber auch den Zu- und Verkauf von Vieh aufzuzeichnen. Die Bilanzierung soll einen Überblick über die Nährstoffeffizienz geben.