Bei dem Thema Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen besteht Anpassungsbedarf praktisch für alle Betriebe.
Entgeltumwandlungen der betrieblichen Altersversversorge sollten jetzt angepasst werden. Besonders weil die Zuschusspflicht aus dem BRSG an den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung anknüpft. Dieser gesetzlich verankerte Rechtsanspruch führt bei Geltendmachung regelmäßig dazu, dass der Arbeitgeber mit der Zuschusspflicht frühestens ab dem 01.01.2019, spätestens ab dem 01.01.2022 konfrontiert wird. Diese neue Regelung betrifft alle versicherungsförmigen Durchführungswege. Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlung weiterlesen