Tiere mit Corona-Symptomen sollen künftig gemeldet werden. Eine Verpflichtung zum Test ist nicht geplant.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren meldepflichtig werden sollen. In verschiedenen Ländern waren jeweils Einzelfälle von Hauskatzen aus Corona betroffenen Haushalten bekannt geworden, die positiv getestet wurden. Fallberichte gibt es auch für Tiger und Löwen aus einem Zoo in den USA. Weltweit gibt es bislang 15 gemeldete Infektionen bei gehaltenen Tieren.
Corona bei Tieren: Kein Expertenwissen vorhanden
Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) fallen Infektionen bei verschiedenen Tierarten sehr unterschiedlich aus. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen. „Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit“, gibt Klöckner zu bedenken. Mehr Wissen schütze uns, so die Ministerin. „Umso wichtiger also, die Forschung in vielen Lebensbereichen voranzutreiben, um Erkenntnisse zu gewinnen.“ Die geplante Meldepflicht rechtfertigt sie deshalb mit der Notwendigkeit für die Wissenschaft. Für die Prävention und eine frühzeitige Bekämpfung des Virus sei das eine unerlässliche Voraussetzung. Die Meldepflicht soll nur für Tiere mit Symptomen gelten. Eine Pflicht, Tiere testen zu lassen, ist nicht vorgesehen.
So soll die Meldung ablaufen
Die Maßnahmen bei einem positiven Untersuchungsergebnis sollten mit dem behandelnden Tierarzt und der Veterinärbehörde beziehungsweise dem Gesundheitsamt vor Ort abgestimmt werden. Eine Meldung umfasst das Datum der Feststellung, die betroffene Tierart, den betroffenen Bestand, den jeweiligen Kreis oder die kreisfreie Stadt. Der Tierarzt oder das Labor melden die Fälle an die zuständige Behörde. Von dort aus gehen die Daten mittels des EDV-gestützten „TierSeuchenNachrichten-Systems“ an das Bundeslandwirtschaftsministerium.