Einige Betriebe haben sich nicht an die Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus gehalten. Die SVLFG hat die Vorgaben noch einmal zusammengefasst.
In den vergangenen Wochen wurde bekannt, dass sich einige Betriebe, die Saisonarbeiter beschäftigen, nicht an die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus COVID-19 gehalten haben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist noch einmal auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen hin.
Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus schwer zu überblicken
Seit Beginn der Coronakrise werden von Behörden Empfehlungen, Leitlinien, und Allgemeinverfügungen für das Alltagsleben, aber auch für die Arbeitswelt erlassen. Grundsätzlich gelten alle Schutzmaßnahmen für die deutsche Bevölkerung auch für die Saisonarbeit. Wichtig sind dabei Hygienestandards, Abstandsregelungen und Ausgangsbeschränkungen. Oft sind die Vorgaben der verschiedenen Behörden sehr unterschiedlich und in der schnelllebigen Zeit kaum überblickbar. Die SVLFG steht deshalb seit Beginn der Krise im intensiven Austausch mit den Bundes- und Landesbehörden sowie den verschiedensten Verbänden. Sie hat Handlungsempfehlungen und eine Reihe von Hilfen für die Unternehmen erstellt und publiziert. Dazu gehören unter anderem die Gefährdungsbeurteilung, eine Musterbetriebsanweisung in 13 Sprachen und die betriebliche Pandemieplanung. Alle ständig aktualisierten Informationen sind auf der Internetseite der SVLFG einsehbar und können herunter geladen werden.
SVLFG berät Betriebe
Die SVLFG appelliert an die Betriebe, insbesondere die Quarantäneregeln in den ersten 14 Tagen nach Ankunft der Saisonarbeiter einzuhalten. Aber auch danach gelten die Abstands- und Hygienevorschriften bei der Arbeit, beim Transport vom und zum Feld und ganz besonders bei der Unterbringung weiterhin. Es gilt stets auf die Einteilung von kleinen Gruppen bei der Arbeit und beim Wohnen zu achten
Die SVLFG berät Betriebe bezüglich der Einhaltung der Coronaregeln. Die Ansprechpartner findet man ebenfalls auf der SVLFG-Internetseite. Ab der ersten Maiwoche werden auch wieder vermehrt Vor-Ort-Besichtigungen erfolgen.