Feuchte Witterung und enge Zeitfenster führen immer wieder zu schweren Umständen während der Zuckerrübenernte. Liefertermine bis kurz vor und nach Weihnachten sind Normalität geworden.
Am Anfang der Rübenernte scheint das Problem noch nicht so stark zu sein, da die Witterungsverhältnisse noch gut sind. Je näher der Winter kommt, desto problematischer wird es.
Oft bleiben LKW beim Rübenabfahren auf Feldwegen stecken. Landwirte stehen mit ihrer Technik bereit, die steckengebliebenen LKW freizuschleppen oder gänzlich bis zur Strasse vorzuspannen und bringen dabei jede Menge Dreck auf die Strasse. Erde und Feuchtigkeit werden dabei wie Schmierseife auf der Fahrbahn.
Wer haftet bei Unfällen oder Technikschäden?
Ereignen sich beim Abschleppen Schäden am Fahrzeug ist oft Streit vorprogrammiert.
Beim Rübenabfahren sollte die Spedition nur von der Bundesstraße zur Rübenmiete am Feldweg fahren, wenden und beladen wieder zurück fahren. Ist das Wenden witterungsbedingt nicht möglich, müssen die LKW an einer anderen Stelle auf die Straße fahren. Werden durch den entstandenen Dreck auf der Straße Schäden verursacht oder LKW durch das Abschleppen beschädigt, sind Fahrer, Halter und Verlader verantwortlich.
Besser: Vorher festlegen, wer für die Verkehrssicherung verantwortlich ist.
Sind mehrere Fahrzeuge in Form einer Abfuhrgemeinschaft tätig, ist zu empfehlen, eine Person schriftlich für die Sicherheit und Sauberkeit der Straße festzuhalten. Verkehrsschilder sind nur mit Rücksprache bei der Gemeinde erlaubt, Warndreiecke dürfen immer aufgestellt werden, besser zwei oder drei.
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt an das gvf-Sicherheitsmanagement Team wenden.
Das gvf-Sicherheitsmanagement in der Presse
Der Thüringer Bauernverband berichtete in seinem TBV-Journal über das gvf-Sicherheitsmanagement. Lesen Sie hier, wie auch Sie diese besondere Methode der Diebstahlprävention nutzen können.