windräder neben stromleitungen
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Das Bundeskabinett hat sich gegen die umstrittene Duldungspflicht ausgesprochen. Landwirte und andere private Grundeigentümer hätten dem Netzausbau auf ihren Flächen zustimmen müssen.
  • Bundeskabinett fällt Entscheidung über Duldungspflicht
  • Deutscher Bauernverband erleichtert
  • Union setzt auf Eigenverantwortung

Das Bundeskabinett hat das „Solarpaket I“ beschlossen. Ziel ist, den Ausbau Erneuerbarer Energien in Deutschland zu beschleunigen. Unter anderem wird die Anmeldung von Steckersolargeräten – so genannten Balkonkraftwerken – vereinfacht. Oder Mieter sollen einfacher mit Strom von Photovoltaikanlagen der Mehrfamilienhäuser versorgt werden können. Ein Punkt des Gesetzes lag aber gerade Landwirten schwer im Magen. Die Bundesregierung hatte vorgesehen, dass Besitzer privater Flächen den Ausbau von Strominfrastruktur auf ihren Grundstücken einfach dulden müssen. Gegen diese im Vorfeld sehr umstrittene Maßnahme hat sich das Kabinett jetzt aber ausgesprochen. Die sogenannte „Duldungspflicht“ für private Grundstückseigentümer ist vom Tisch.

Keine Duldungspflicht: Bauernverband begrüßt Entscheidung

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, zeigt sich erleichtert: „Die geplante Duldungspflicht auf öffentliche Flächen zu beschränken ist ein klares Bekenntnis zum Eigentum und zum Erhalt der privatautonomen Verhandlungen, die für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar ist.“ Der DBV hat sich von Beginn an klar gegen die geplante Duldungspflicht positioniert. Jetzt komme es darauf an, das Vorhaben zügig im parlamentarischen Verfahren umzusetzen und für die Branche Rechtssicherheit zu schaffen, fordert Krüsken.

Union setzt auf Eigenverantwortung

Auch die CDU/CSU-Fraktion hätte kein Verständnis für die Zustimmung zur Duldungspflicht gehabt, blickt aber dennoch in eine erneuerbare Energiezukunft. „Landwirte und Gewerbetreibende in den ländlichen Regionen haben selbst ein hohes Interesse an einem wirtschaftlich tragfähigen Anschluss von Erneuerbaren Energien an das Stromnetz“, weiß der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Albert Stegemann. Aber es müsse angesichts des Grundrechts auf Eigentum fair zugehen, so der CDU-Politiker und Landwirt.

„Private Verhandlungsprozesse haben sich bisher flächendeckend bewährt. Sie führen oft zu schnellen Lösungen und können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.“ Er bezweifelt, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Entschädigung in Höhe von fünf Prozent des Verkehrswertes zu einem schnelleren Netzausbau führt.