Der Europäische Rat und das Parlament haben sich auf die neue GAP geeinigt
Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben eine Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum von 2023 bis 2027 erzielt. Anfang der Woche hat der Agrarrat das Ergebnis bestätigt.
GAP für mehr Umweltschutz
Kernstück sind die EU-weit verpflichtenden Öko-Regelungen. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag hatte ein solches verpflichtendes Mindestbudget nicht vorgesehen. 25 Prozent der Direktzahlungen müssen demnach für Umweltleistungen reserviert werden. Landwirte können daher mit Umwelt- und Klimaleistungen Einkommen erzielen.
EU-Landwirte müssen wettbewerbsfähig bleiben
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hätte sich „an der einen oder anderen Stelle“ ein anderes Ergebnis gewünscht und erklärt: „Die Erhöhung des Anteils nichtproduktiver Flächen auf vier Prozent etwa wird viele Landwirte vor Herausforderungen stellen. Auch die Regelungen zu den Gewässerrandstreifen müssen wir in Einklang mit bestehenden Auflagen bringen. Die Förderung gemäß der Wasserrahmenrichtlinie sollte auch mit den neuen Regelungen weiter vereinbar sein.“
Des Weiteren muss laut Klöckner ausgeschlossen werden, dass europäische Landwirte Wettbewerbsnachteile gegenüber Produzenten in Drittländern haben. Auch die Produktionsverlagerung in Länder außerhalb der EU solle ausgeschlossen werden.
Die konkreten Rechtstexte werden nach der Ratsbefassung in technischen Trilogen und im Sonderausschuss Landwirtschaft noch abgestimmt. Erst nach Annahme der Rechtstexte durch das EP-Plenum wird anschließend der Rat formell diese beschließen.