Der Genossenschaftsverband mahnt dazu, bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik die Mehrfamilienbetriebe nicht zu vergessen.
Der Genossenschaftsverband fordert, dass bei der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) Mehrfamilienbetriebe chancengleich behandelt werden. „Es muss sichergestellt werden, dass das Mitglied einer Agrargenossenschaft durch neue Regeln nicht benachteiligt wird, nur weil es sich dazu entschieden hat, Landwirtschaft kooperativ mit anderen zu betreiben“, so Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V.
Genossenschaftsverband erinnert an Bund-Länder-Vereinbarung
Bund und Länder haben die chancengleiche Behandlung von Mehrfamilienbetrieben explizit im Beschluss der letzten Sonderagrarministerkonferenz zur GAP im Februar festgehalten. Nun müsse es darum gehen, dass der Beschluss durch das Bundeslandwirtschaftsministerium ernsthaft verfolgt und praxisgerecht umgesetzt werde, so Schulz. „Nach einer rechtlichen Prüfung kommen wir zu dem Schluss, dass Mitglieder einer Agrargenossenschaft entsprechend der Anforderungen der EU durchaus mit Einzellandwirten vergleichbar sind.“
Gleiche Rechte für Mehrfamilienbetriebe
Nach Einschätzung des Genossenschaftsverbandes verfügen Mitglieder einer Agrargenossenschaft über vergleichbare Rechte und Pflichten wie Einzellandwirte. Der Verband sieht keine Veranlassung, Mehrfamilienbetriebe etwa von der zusätzlichen Förderung der ersten Hektar oder der Junglandwirteförderung auszuschließen. „Damit würde die Politik der Anerkennung genossenschaftlicher Strukturen in Deutschland gerecht“, heißt es aus dem Genossenschaftsverband.
Die Einschätzung des Verbandes steht in einer Kurzfassung und einer Langfassung zum Download bereit.