Deutschland steigt als erstes Land aus dem Kükentöten aus.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beschlossen, der flächendeckend ab Ende 2021 das Kükentöten verbieten soll. Die Praxis, männliche Eintagsküken zu töten, ist in der Legehennenhaltung gängig, weil die Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist.
Alternativen zum Kükentöten
Den Betrieben stehen Alternativen zur Verfügung. Dazu zählen nicht nur die Aufzucht von Bruderhähnen und die Verwendung von Zweinutzungshühnern. Inzwischen wurden auch marktreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei entwickelt. Diese ist derzeit im Zeitraum vom 9. bis zum 14. Bebrütungstag möglich. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Aktuell wird aber weiter geforscht, die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. Denn in einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor.
Klöckner nimmt auch Handel in die Pflicht
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Erforschung von Alternativen mit Millionenbeträgen gefördert. „So bringen wir Tierschutz und Wirtschaftlichkeit auf deutschem Boden zusammen. Wir bieten den Betrieben eine konkrete Lösung an, um ein Abwandern und damit eine Auslagerung dieser Tierschutzfrage zur verhindern“, sagte Klöckner. Sie sieht Deutschland als „Taktgeber und Vorbild“ für andere Länder. „Vom Handel erwarte ich, dass er seinen Ankündigungen nun auch konkrete Taten folgen lässt und sein Sortiment entsprechend umstellt“, so die Bundesministerin.