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Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können von Oktober bis Dezember Anträge einreichen.

Landwirte aus Mecklenburg-Vorpommern können ab Mitte Oktober wieder Fördermittel für die Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Auf der Internetseite agrarantrag-mv.de werden dann die entsprechenden Unterlagen für das Antragsjahr 2022 zur Verfügung stehen. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind bis zum 31. Dezember 2021 einzureichen.

Nahtloser Übergang für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern

Ziel des Agrarministeriums ist, einen nahtlosen Übergang in die neue Förderperiode 2023 sicherzustellen. “So unterstützen wir konsequent die nachhaltige Bewirtschaftung unserer natürlichen Ressourcen“, betonte Landwirtschaftsminister Till Backhaus.

Bestehende Förderungsempfänger und neue Antragsteller

Für das Antragsjahr 2022 sind in fast allen flächengebundenen Förderprogrammen der 2. Säule Neuanträge für Verpflichtungen, die zum 31. Dezember auslaufen sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich. Erstantragsteller im Ökolandbau erhalten eine Förderung über 3 Jahre. Damit möchte das Ministerium einen Anreiz schaffen, auf Bio umzustellen. 

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Dieser Fond ist neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) eines der beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).