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Um die Rettung von Rehkitzen mit Drohnen in der Breite noch besser zu etablieren, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das Förderprogramm neu aufgelegt.
  • BMEL legt Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung neu auf
  • Ende der Förderfrist
  • Diese Voraussetzungen müssen Drohnen erfüllen
  • Hintergrund

Seit der ersten Auflage des Förderprogramms für Drohnen zu Rettung von Rehkitzen 2021 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Anschaffung von 1.963 Drohnen gefördert. Seitdem ist das Interesse gestiegen. Doch noch immer nicht sind die mit Wärmebildkameras ausgestatteten Flugobjekte bundesweit im Einsatz. Der Grund: Drohnen mit der notwendigen Ausstattung sind teuer. Deshalb hat das BMEL die Förderung neu aufgelegt. Zur Verfügung stehen 1,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln.

Drohnen zur Rettung von Drohnen: Förderantrag bis zum 14. Juni stellen

Ab sofort können Anträge, um eine Förderung zu erhalten, gestellt werden. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Die Antragsfrist endet am 14. Juni 2024.

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Diese Voraussetzungen müssen die Drohnen erfüllen
  • Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten
  • Home-Return-Funktion
  • CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen, (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746

Hintergrund: Rehkitze sind von Landmaschinen gefährdet, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode ansteht. Ihre Mütter legen sie in hohem Gras ab, um vor Fressfeinden zu schützen. Wenn eine Maschine naht, fliehen die Jungtiere aber nicht, sie bleiben regungslos am Boden liegen. Jährlich werden in Deutschland tausende Rehkitze während der Mäharbeiten verletzt oder getötet.

Anträge können auf der Internetseite des BMEL gestellt werden.