sauenhaltung
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Sauenhaltung: Bundesrat stimmt für mehr Tierwohl

Die Länder haben für den Umbau der Sauenhaltung gestimmt, das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Bundesrat hat die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht nach Vorschlag von Bund und Ländern eine deutliche Verkürzung der zulässigen Fixierungsdauer in der Sauenhaltung vor – statt circa 70 Tage je Produktionszyklus nun nur noch maximal fünf Tage um den Geburtszeitraum. Zudem sichert sie den Sauen nach dem Absetzen bis zur Besamung künftig mehr Platz zu: Statt Kastenstand und Einzelhaltung sind nun Gruppenhaltung und mindestens 5 m² je Sau vorgesehen. Nach einer Übergangszeit von acht Jahren wird im Deckzentrum komplett auf die Kastenstandhaltung verzichtet. Im Abferkelbereich ist nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren eine Haltung der Sauen im Kastenstand zum Schutz der Ferkel nur noch von maximal fünf Tagen um den Geburtszeitraum erlaubt.

Förderungen sollen Sauenhaltung unterstützen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will, dass auch die kleineren und mittleren Betriebe weiter tragfähig die Sauenhaltung betreiben und gleichzeitig den Tierschutz steigern können. Deshalb hat sie sich für ein neues Investitionsförderprogramm für den Stallumbau im Rahmen des Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets eingesetzt. Damit nimmt die Bundesregierung 300 Millionen Euro in die Hand, um die Sauenhalter bei den Stallumbauten zu unterstützen. Die Förderung soll helfen, vorzeitig die Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu schaffen.

Bauernverband befürchtet Beschleunigung des Strukturwandels

Unabhängig von den Bemühungen Klöckners für die finanziellen Hilfen zeigt Bauernpräsident Joachim Rukwied wenig Verständnis für die Entscheidung des Bundesrates: Diese sei sehr schmerzhaft für die Landwirte und würde gerade bäuerliche Strukturen hart treffen. „Nach dem jetzt gefundenen Kompromiss sind relativ zeitnah in jedem Betrieb größere Baumaßnahmen notwendig. Dies wird gerade die bäuerlich strukturierte Tierhaltung, also kleine und mittlere Betriebe verstärkt zum Ausstieg zwingen“, befürchtet Rukwied. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sei eine grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten gewesen, damit die Tierhalter endlich Planungs- und Rechtssicherheit hätten. „Völlig unverständlich ist allerdings, dass bei der politischen Kompromissfindung jegliche Praktikabilität über Bord gegangen ist. Dadurch wird der ohnehin starke Strukturwandel noch deutlich beschleunigt“, so der DBV-Präsident.