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Foto: Stefan Gloede

Schweinemast: Kommt das Aus für „Mega-Ställe“?

Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel will den Bau großer Schweinemast-Betriebe ab einem gewissen Ausmaß einschränken.

Nach dem Aus für die umstrittene Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) hat der Brandenburger Agrarminister Axel Vogel (Foto, Bündnis 90/Die Grünen) angekündigt, „Mega-Ställe“ beschränken zu wollen. „Das Aus für die Schweinemastanlage Haßleben nach einem über 15 Jahre laufenden Verfahren macht deutlich, dass Genehmigungen für übergroße Tierhaltungsanlagen kaum noch rechtssicher erteilt werden können.“, so Vogel. Er spricht dabei die „Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt“ durch überdimensionale Schweinemast an. Der Minister sieht auch keine Möglichkeit, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz solcher Anlagen zu erreichen.

Artgerecht statt industrieller Schweinemast

Da das bundesdeutsche Immissionsschutzrecht bislang keine Obergrenzen bei der Neuerrichtung von Tierhaltungsanlagen vorsieht, will Vogel Änderungen erreichen. Ohne aber lange auf den Bundesgesetzgeber zu warten, wolle er bereits heute das Tierwohl in der Schweinehaltung verbessern. Aktuell hat das Landwirtschaftsministerium Brandenburg deshalb eine neue Förderrichtlinie zur artgemäßeren Haltung von Schweinen in Gruppen auf Stroh erlassen. Unabhängig von der Größe der Ställe und der Haltungsform – konventionell oder bio – können Schweinezüchter und -halter zukünftig diese Fördermittel in Anspruch nehmen. Anträge können sowohl Landwirte stellen, die die Strohhaltung bereits praktizieren, als auch die, die dieses Verfahren in ihrem Betrieb neu einführen wollen.

Förderung richtet sich nach Koalitionsvertrag

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einer flächengebundenen, regionalverträglichen und tiergerechten Nutztierhaltung bekannt. Förderprogramme sollen an diesen Zielen ausgerichtet werden. Mit seiner neuen Förderrichtlinie schafft Agrarminister Vogel Anreize für die Landwirte, die ihre Schweine artgemäßer halten wollen. Insgesamt 600.000 Euro stehen jährlich für die Agrarbetriebe bereit, bei denen diese Tiere in Gruppen und auf Stroh leben. Die Schweine müssen demnach mindestens ein Fünftel mehr Platz haben als gesetzlich derzeit nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgeschrieben. In ihren Gruppen müssen sich die Tiere frei bewegen und alle gleichzeitig auf Stroh liegen können.