Ab 1. Juli gilt die Senkung der Mehrwertsteuer. Was Landwirte mit Hofcafés, Direktvermarktung oder Ferienwohnungen beachten müssen.
Teil des Corona-Steuerhilfegesetzes, das am 1. Juli in Kraft tritt, ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Es soll dabei helfen von der Pandemie besonders betroffene Branchen, wie die Gastronomie, zu entlasten und die Liquidität zu verbessern. Was gilt für Landwirte mit etwa Hofcafés oder Ferienwohnungen?
Für Hofcafés gelten die Gastronomie-Regelungen
Viele Landwirte betreiben als weiteres Standbein ein Hofcafé. Für diese gelten die gleichen Regelungen wie für alle gastronomischen Unternehmen. Vom 1. Juli bis 30. Juni 2021 wird die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das ist fix. Falls kommenden Montag, 29. Juni, das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet wird, beträgt der Steuersatz bis 31. Dezember gar nur 5 Prozent. Dann würde der befristete ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Der Hintergrund: Es ist geplant, den ermäßigten Steuersatz (wie zum Beispiel für Presseerzeugnisse oder Lebensmitteln) von 7 auf 5 Prozent zu senken. Das würde theoretisch dann auch für Speisen im Restaurant gelten, die ja bis nächstes Jahr im Juni dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Umsatzsteuer auf Getränke wird nur im laufenden Jahr gesenkt, nämlich befristet bis 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent. Für die Direktvermarktung von Lebensmitteln, die dem Regelsteuersatz von 7 Prozent unterliegen, gilt nach der Verabschiedung die Senkung auf 5 Prozent bis 31. Dezember.
Ferienwohnungen: Ermäßigte Mehrwertsteuer nur auf Hauptleistung
Wenn ein Landwirt Ferienwohnungen oder Zimmer für Touristen anbietet, gilt für ihn die Regelung wie für Hotels. Vom 1. Juli bis Jahresende gelten anstatt dem normalen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent nur 5 Prozent.
Ob die reduzierte Mehrwertsteuer an Kunden weitergegeben wird, kann laut Bundesregierung jedes Unternehmen selbst entscheiden.
Die Durchschnittsbesteuerung für Landwirte von 10,7 Prozent soll laut aktuellen Informationen von den Steuersenkungen unberührt bleiben.