Die Befreiungsgrenze bei Zusatzeinkommen wird erhöht und an die Minijobgrenze angepasst.
Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie regelmäßig außerlandwirtschaftliches Einkommen beziehen, das die Befreiungsgrenze übersteigt. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilt, wird diese ab 1. Oktober durch eine Gesetzesänderung erhöht. Sie wird an die sogenannte Minijobgrenze gekoppelt.
Alterskasse: Neue Befreiungsgrenze bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen weiterlesen