Mit dem Infektionsschutzgesetz gelten für Unternehmen erweiterte Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe.
Ende November hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Gleichzeitig endete die sogenannte epidemische Lage. Deren Ende hat auch zur Folge, dass die Bundesländer bei den Regeln gegen Corona weniger Ermessensspielraum haben, etwa bei Schulschließungen. Teil der neuen bundesweiten Regeln sind auch Bestimmungen für Unternehmen. Diese gelten ebenso für Landwirte, die Mitarbeiter beschäftigen.
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