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Unfaire Handelspraktiken können der BLE gemeldet werden

Immer wieder kommt es zu unfairen Handelspraktiken zu Lasten von Lieferanten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nimmt sich dem Problem an.

Seit Juni 2021 sind in Deutschland unlautere Handelspraktiken zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten verboten. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bietet Betrieben bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro, die sich ungerecht behandelt fühlen, die Möglichkeit, entsprechende Vorgänge zu melden. Auch Zusammenschlüsse, bei denen der Lieferant Mitglied ist, und vertretende Organisationen können sich melden. Dazu zählen beispielsweise Kreisbauernverbände und andere Erzeugerverbände auf Landes- oder Bundesebene.

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„Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau“: Weitere Betriebe können sich melden

Anfang Oktober begann für Betriebe aus 12 Bundesländern die Arbeit im „Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau“. Weitere Interessenten können sich an die BLE wenden.

Anfang Oktober starteten 56 landwirtschaftliche Betriebe aus zwölf Bundesländern ihre Arbeit im „Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau“. Sie tragen dazu bei, modernen biodiversitäts- und umweltschonenden Pflanzenbau erlebbar zu machen. Damit setzt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) die Ackerbaustrategie 2035 konkret um.

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