Wie das Thüringer Agrarministerium mitteilt, haben Betriebe bis 15. Juli Zeit, die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen anzuzeigen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat im April Brachen, Zwischenfrüchte und Untersaaten, die als ökologische Vorrangflächen bereitgestellt werden, für eine Futternutzung freigegeben. Brachen mit Honigpflanzen fallen nicht darunter. Mit dieser Freigabe sollen die Folgen des Krieges in der Ukraine auf die Landwirtschaft begrenzt werden.
Thüringen: Futternutzung von Vorrangflächen noch bis zum 15. Juli anzeigen weiterlesen