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Foto: BMF/Hendel

Steuer: Erleichterungen für Land- und Forstwirte

Der Bundesrat hat Änderungen bei der Steuer für Land- und Forstwirte verabschiedet.

Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Damit verbunden sind Erleichterungen bei der Steuer für Land- und Forstwirte. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Änderungen zur Umsatzsteuer-Pauschalierung, § 24 UStG. Diese können weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Die Eingrenzung des Anwenderkreises ist ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens. Die Umsatzgrenze soll ab dem Jahr 2022 gelten, sodass sich die Steuerzahler auf notwendige Anpassungen einstellen können und Planungssicherheit haben.

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Foto: tomwieden/pixabay.com (Symbolbild)

Sauenhaltung: Bundesrat stimmt für mehr Tierwohl

Die Länder haben für den Umbau der Sauenhaltung gestimmt, das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Bundesrat hat die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht nach Vorschlag von Bund und Ländern eine deutliche Verkürzung der zulässigen Fixierungsdauer in der Sauenhaltung vor – statt circa 70 Tage je Produktionszyklus nun nur noch maximal fünf Tage um den Geburtszeitraum. Zudem sichert sie den Sauen nach dem Absetzen bis zur Besamung künftig mehr Platz zu: Statt Kastenstand und Einzelhaltung sind nun Gruppenhaltung und mindestens 5 m² je Sau vorgesehen. Nach einer Übergangszeit von acht Jahren wird im Deckzentrum komplett auf die Kastenstandhaltung verzichtet. Im Abferkelbereich ist nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren eine Haltung der Sauen im Kastenstand zum Schutz der Ferkel nur noch von maximal fünf Tagen um den Geburtszeitraum erlaubt.

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Foto: Bundesrat/Dirk Deckbar (Symbolbild)

Tierhaltung: Ferkelerzeuger fehlt Planungssicherheit

Nach der erneuten Verschiebung der Bundesrats-Entscheidung über die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hagelt es heftige Kritik. In der Tierhaltung fehlt Planungssicherheit.

Die für vergangenen Freitag geplante Bundesrats-Entscheidung über die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde wieder verschoben. In dieser soll auch die Kastenstandhaltung von Sauen neu geregelt werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt dafür kein Verständnis. „Nach jahrelanger intensiver Diskussion und Kompromisssuche muss jetzt eine Entscheidung möglich sein, die die Schweinehaltung in Deutschland nicht ins Aus befördert“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

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Foto: Hans/pixabay.com (Symbolbild)

Sauenhaltung: Kompromiss für kleine Betriebe?

Die neue Verordnung für die Sauenhaltung stellt kleine und mittlere Betriebe vor finanzielle Herausforderungen, die Bundesministerin Klöckner durch ein stufenweises Förderprogramm abfedern will.

Am Freitag sollte die Abstimmung über neue Regeln für die Sauenhaltung im Bundesrat stattfinden. Diese wurde aber von der Tagesordnung genommen und vertagt. Die neue Verordnung sieht mehr Platzangebot und kürzere Zeiten im Kastenstand vor. Bereits im Vorfeld hatte sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für Kompromisse für kleine und mittlere Betriebe eingesetzt. 

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