Der Bundesrat hat Änderungen bei der Steuer für Land- und Forstwirte verabschiedet.
Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Damit verbunden sind Erleichterungen bei der Steuer für Land- und Forstwirte. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Änderungen zur Umsatzsteuer-Pauschalierung, § 24 UStG. Diese können weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Die Eingrenzung des Anwenderkreises ist ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens. Die Umsatzgrenze soll ab dem Jahr 2022 gelten, sodass sich die Steuerzahler auf notwendige Anpassungen einstellen können und Planungssicherheit haben.
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