Die Corona-Hilfe in Form des Bürgschaftsprogramms für Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kann weiterhin beantragt werden.
Im April des vergangenen Jahres hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Corona-Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank aufgelegt. Wie das BMEL mitteilte, wird die Corona-Hilfe nun bis 31. Dezember 2021 verlängert.
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