Drohnen-Systeme sind Teil der Luftfahrt. Entsprechend gilt es, einiges zu beachten. Eine neue Broschüre gibt Auskunft.
Ob Feldüberwachung, Pflanzenschutz oder Aufspüren von Rehkitzen: Immer mehr Landwirte nutzen Drohnen-Systeme, die offiziell „Unbemannte Luftfahrtsysteme“ (UAS, „Unmanned Aircraft System“) heißen. Die Bezeichnung verrät schon: Die Fluggeräte sind Teil des Luftverkehrs. Das bedeutet, dass UAS-Piloten Verpflichtungen haben. Sie müssen sich an die bestehenden Luftfahrtregeln halten. Die VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik beantwortet mit der neuen Publikation „VDI-Handlungsfelder – Betriebssicherheit von UAS“ offene Fragen zum sicheren Betrieb von Drohnen.
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