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Die Bundesregierung verlängert wegen Corona die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften.
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Foto: VSSE/Christoph Goeckel
Was gilt im zweiten Jahr mit dem Coronavirus COVID-19 für Betriebe und Erntehelfer?
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Foto: Christoph Goeckel/VSSE (Symbolbild)
Ab sofort gilt das neue Konzept für die Ein- und Abreise der Saisonarbeitskräfte. Hygienebestimmungen sind nachwievor zu beachten.