Die Bundesregierung verlängert wegen Corona die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften.
Was gilt im zweiten Jahr mit dem Coronavirus COVID-19 für Betriebe und Erntehelfer?
Ab sofort gilt das neue Konzept für die Ein- und Abreise der Saisonarbeitskräfte. Hygienebestimmungen sind nachwievor zu beachten.