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Umsatzsteuerpauschale: Bauernverband kritisiert Anpassung

Der Bauernverband sieht Nachteile für Landwirte, wenn die Umsatzpauschale angepasst wird.

Die Bundesfinanzministerium will die Umsatzsteuerpauschale für Landwirte anpassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das Vorhaben kritisch. „Der geplante Pauschalierungssatz von 9,5 Prozent beruht auf einer systematischen Verzerrung und dürfte zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen“, so DBV Präsident Joachim Rukwied. Denn die Berechnung beruhe gerade nicht auf den Daten derjenigen Betriebe, die von der neuen, ab dem 1. Januar 2022 geltenden Regelung zur Pauschalierung Gebrauch machten. Die Zahlen basieren laut Rukwied vielmehr aus sämtlichen Betrieben, die vor der Änderung des Anwendungsbereiches pauschaliert haben.

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Bundesfinanzen: Wird der Steuerfreibetrag für Landwirte abgeschafft?

In der morgigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses steht der Steuerfreibetrag für Land- und Forstwirte auf der Tagesordnung. Das Thema ist nicht neu.

Das Steuerrecht sieht für Land- und Forstwirte einen jährlichen Steuerfreibetrag von 900 Euro vor. Dieser steuerliche Vorteil steht offenbar auf dem Spiel. Das geht aus der Tagesordnung für die morgige (21.05.21) Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses hervor. Darin heißt es unter Punkt 7 kurz: “Freibetrag für Land- und Forstwirte verfehlt sein Ziel”.

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Steuer: Erleichterungen für Land- und Forstwirte

Der Bundesrat hat Änderungen bei der Steuer für Land- und Forstwirte verabschiedet.

Der Bundesrat hat das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Damit verbunden sind Erleichterungen bei der Steuer für Land- und Forstwirte. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßt die Änderungen zur Umsatzsteuer-Pauschalierung, § 24 UStG. Diese können weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Die Eingrenzung des Anwenderkreises ist ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens. Die Umsatzgrenze soll ab dem Jahr 2022 gelten, sodass sich die Steuerzahler auf notwendige Anpassungen einstellen können und Planungssicherheit haben.

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