Seit 1. August sind nur noch organische Beschäftigungsmaterialien für Schweine zulässig.
Gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss seit 1. August Schweinen leicht zugängliches Beschäftigungsmaterial aus organischem Material zur Verfügung gestellt werden. Plastikbälle genügen nicht mehr. Das Material muss faserreich sein und sich im Laufe der Zeit verändern. Als Beschäftigungsmaterial kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen. Damit soll das natürliche Erkundungsverhalten der Schweine unterstützt werden.
Schweine: Beschäftigungsmaterial nur noch organisch weiterlesen