Ab sofort gilt das neue Konzept für die Ein- und Abreise der Saisonarbeitskräfte. Hygienebestimmungen sind nachwievor zu beachten.
Um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen, hatte im März die Bundesregierung einen Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte verhängt. Da viele Landwirte auf die Erntehelfer angewiesen sind, haben die Bundesministerien für Inneres und Landwirtschaft im April ein Konzept vorgestellt, das die beschränkte Einreise unter strengen Auflagen erlaubt. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verlängert. Vorerst vom 16. Juni bis Jahresende ist nun die Einreise weiterhin möglich. Die Ministerien haben ein neues Konzept vorgestellt. Dieses gilt vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.
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