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Foto: Rosenzweig/CC BY-SA 4.0 (Symbolbild)

Corona: Erntehelfer länger sozialversicherungsfrei

Die Bundesregierung verlängert wegen Corona die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften.

Die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Das hat das Bundeskabinett nach einer Vereinbarung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) beschlossen.

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Foto: VSSE/Christoph Goeckel

Coronavirus 2021: Das gilt jetzt für Saisonarbeitskräfte

Was gilt im zweiten Jahr mit dem Coronavirus COVID-19 für Betriebe und Erntehelfer?

Nach der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung nicht nur den nationalen Lockdown beschlossen. Auch strenge Einreisebestimmungen wurden eingeführt, um das Virus nicht noch weiter aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen. Landwirtschaftliche Betriebe, die ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sahen sich mit einem riesigen Problem konfrontiert. Damit Ernten nicht gefährdet werden, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zusammen mit dem Bundesinnenministerium (BMI) Regelungen für die Einreise von Saisonarbeitskräften erarbeitet. Das BMEL hat die Richtlinien jetzt an die aktuelle Situation angepasst.

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Foto: Christoph Goeckel/VSSE (Symbolbild)

Saisonarbeitskräfte: Das gilt ab 16. Juni

Ab sofort gilt das neue Konzept für die Ein- und Abreise der Saisonarbeitskräfte. Hygienebestimmungen sind nachwievor zu beachten. 

Um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen, hatte im März die Bundesregierung einen Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte verhängt. Da viele Landwirte auf die Erntehelfer angewiesen sind, haben die Bundesministerien für Inneres und Landwirtschaft im April ein Konzept vorgestellt, das die beschränkte Einreise unter strengen Auflagen erlaubt. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verlängert. Vorerst vom 16. Juni bis Jahresende ist nun die Einreise weiterhin möglich. Die Ministerien haben ein neues Konzept vorgestellt. Dieses gilt vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.

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