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Die EU-Kommission hat aufgrund der extrem gestiegenen Betriebskosten Pauschalhilfen für Landwirte und Unternehmen des Lebensmittelsektors vorgeschlagen.
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Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen viele Nutztierhalter. Jetzt kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden.
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Am 1. Juli soll das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft treten. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Erleichterungen, von denen auch Landwirte profitieren.