Die EU-Kommission hat aufgrund der extrem gestiegenen Betriebskosten Pauschalhilfen für Landwirte und Unternehmen des Lebensmittelsektors vorgeschlagen.
Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen viele Nutztierhalter. Jetzt kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Am 1. Juli soll das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft treten. Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Erleichterungen, von denen auch Landwirte profitieren.


