Die Reform der Gesellschaft soll zwar mehr Rechtssicherheit bieten, verliert aber die einfachen Strukturen.
Viele landwirtschaftliche Betriebe werden als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. Teile der Rechtsform gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. Jetzt wird sie modernisiert. Einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) hat das Bundeskabinett beschlossen. Mit den Änderungen will das BMJV die GbR insgesamt an die Bedürfnisse eines modernen Wirtschaftslebens anpassen. Die Änderungen sollen im Januar 2023 in Kraft treten und sowohl für bestehende als auch für neu gegründete Gesellschaften gelten.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Diese Änderungen sind geplant weiterlesen