
Schlagwort-Archive: Saisonarbeitskräfte


Neue App erleichtert Unterweisung ausländischer Saisonarbeiter
Die SVLFG stellt eine App zur Verfügung, die die Kommunikation zwischen Betrieben und ausländischen Arbeitskräften erleichtert.
Oftmals sind Arbeitskräfte aus dem Ausland aufgrund kultureller Unterschiede und Sprachbarrieren mit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Landwirtschaft hierzulande überfordert. Die Unterweisungen in den Betrieben werden dadurch erschwert. Ein Dilemma für Arbeitgeber genauso wie für die Beschäftigten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt nun für versicherte Unternehmen eine App zur Verfügung, die die Kommunikation erleichtert. Für diese internetbasierte Web-Applikation hat die SVLFG kürzlich eine Auszeichnung bekommen. Die Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) würdigte das Angebot der SVLFG als „Beste Praxis“.
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Coronatests: Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen sie anbieten
Einmal wöchentlich müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Coronatests anbieten, in manchen Fällen auch zweimal.
Seit dem 19. April müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich Coronatests anbieten. Das gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilt, sind Beschäftigten mit einem erhöhten Infektionsrisiko pro Kalenderwoche mindestens zwei Tests anzubieten.
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Corona: Erntehelfer länger sozialversicherungsfrei
Die Bundesregierung verlängert wegen Corona die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften.
Die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Das hat das Bundeskabinett nach einer Vereinbarung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) und des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) beschlossen.
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Coronavirus 2021: Das gilt jetzt für Saisonarbeitskräfte
Was gilt im zweiten Jahr mit dem Coronavirus COVID-19 für Betriebe und Erntehelfer?
Nach der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung nicht nur den nationalen Lockdown beschlossen. Auch strenge Einreisebestimmungen wurden eingeführt, um das Virus nicht noch weiter aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen. Landwirtschaftliche Betriebe, die ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sahen sich mit einem riesigen Problem konfrontiert. Damit Ernten nicht gefährdet werden, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zusammen mit dem Bundesinnenministerium (BMI) Regelungen für die Einreise von Saisonarbeitskräften erarbeitet. Das BMEL hat die Richtlinien jetzt an die aktuelle Situation angepasst.
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Erntebericht: Gewinner und Verlierer
Der Erntebericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt Ertragsunterschiede und die Gründe dafür auf.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat vor Kurzem den Erntebericht 2020 vorgestellt. Grundlage des Berichts sind – anders als bei den bisher vorgestellten Ernteprognosen – die tatsächlich festgestellten Erträge. Diese basieren auf den bisher ausgewerteten Probeflächen in ganz Deutschland. Für die repräsentative Ertragsermittlung werden jedes Jahr mehrere tausend Felder herangezogen. Die Erträge sind im Bundesdurchschnitt besser als erwartet, wenn auch leicht unterdurchschnittlich. „Dabei gibt es starke regionale Schwankungen – je nach Bodengüte und Wasserversorgung“, erklärte Klöckner. Im dritten Jahr in Folge hatten die Landwirte vor allem mit der Trockenheit, aber auch vermehrt mit Spätfrösten zu kämpfen. „Das zeigt nochmals deutlich, wie entscheidend die verstärkte Anpassung an den Klimawandel ist“, so die Bundesministerin.
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Saisonarbeitskräfte: Das gilt ab 16. Juni
Ab sofort gilt das neue Konzept für die Ein- und Abreise der Saisonarbeitskräfte. Hygienebestimmungen sind nachwievor zu beachten.
Um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 einzudämmen, hatte im März die Bundesregierung einen Einreisestopp für Saisonarbeitskräfte verhängt. Da viele Landwirte auf die Erntehelfer angewiesen sind, haben die Bundesministerien für Inneres und Landwirtschaft im April ein Konzept vorgestellt, das die beschränkte Einreise unter strengen Auflagen erlaubt. Im April und Mai durften jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte nach Deutschland kommen. Ende Mai wurde die Regelung bis zum 15. Juni verlängert. Vorerst vom 16. Juni bis Jahresende ist nun die Einreise weiterhin möglich. Die Ministerien haben ein neues Konzept vorgestellt. Dieses gilt vorbehaltlich aktueller Änderungen des Pandemiegeschehens.
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Erntehelfer: Begrenzte Einreise verlängert
Die Bundesregierung hat die Einreise für Erntehelfer verlängert. Die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus gelten weiterhin.
Die Bundesregierung hat die Einreise ausländischer Erntehelfer verlängert – nachwievor begrenzt und unter strengen Auflagen. Das teilen das Bundesinnenministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Die bestehende Regelung wird vorerst bis zum 15. Juni verlängert.
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