
Schlagwort-Archive: SVLFG


Gesundheitsschutz: So schützen Sie sich gegen gefährliche UV-Strahlen und Hitze
Die SVLFG informiert über Gesundheitsgefahren durch UV-Strahlen und Hitze.
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Präventionszuschüsse 2023: Jetzt im Versichertenportal der SVLFG registrieren
Erstmals können Präventionszuschüsse im Versichertenportal der SVLFG beantragt werden. Der Beginn der Aktion muss unbedingt eingehalten werden.
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Sozialversicherung: Hautkrankheiten sind die häufigsten Berufskrankheiten in der Grünen Branche
Hautkrankheiten zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten in der Grünen Branche.
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Waldförderung: SVLFG sieht erhöhtes Unfallrisiko im Wald
Die Maßnahmen im Rahmen der neuen Waldförderung fordern laut SVLFG höhere Sicherheitsvorkehrungen im Wald.
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Zusatzversorgung für landwirtschaftliche Arbeitnehmer: Anträge bis 30. September 2022 stellen
Unter bestimmten Bedingungen können Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft einen Antrag auf eine Zusatzversorgung stellen. Die Frist endet am 30. September.
Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung beantragen, darauf macht die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLA) aufmerksam.
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Alterskasse: Neue Befreiungsgrenze bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen
Die Befreiungsgrenze bei Zusatzeinkommen wird erhöht und an die Minijobgrenze angepasst.
Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie regelmäßig außerlandwirtschaftliches Einkommen beziehen, das die Befreiungsgrenze übersteigt. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilt, wird diese ab 1. Oktober durch eine Gesetzesänderung erhöht. Sie wird an die sogenannte Minijobgrenze gekoppelt.
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Neue App erleichtert Unterweisung ausländischer Saisonarbeiter
Die SVLFG stellt eine App zur Verfügung, die die Kommunikation zwischen Betrieben und ausländischen Arbeitskräften erleichtert.
Oftmals sind Arbeitskräfte aus dem Ausland aufgrund kultureller Unterschiede und Sprachbarrieren mit den Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Landwirtschaft hierzulande überfordert. Die Unterweisungen in den Betrieben werden dadurch erschwert. Ein Dilemma für Arbeitgeber genauso wie für die Beschäftigten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt nun für versicherte Unternehmen eine App zur Verfügung, die die Kommunikation erleichtert. Für diese internetbasierte Web-Applikation hat die SVLFG kürzlich eine Auszeichnung bekommen. Die Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) würdigte das Angebot der SVLFG als „Beste Praxis“.
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Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Beiträge bleiben stabil
Die LKK-Beiträge steigen 2022 nicht, bis auf eine Ausnahme. Die Regelung gilt auch für freiwillig Versicherte.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) bleiben unverändert. Das teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit. Der Grund: Durch die steigenden Leistungsausgaben der Krankenkassen hat die Bundesregierung einen aus Steuermittel finanzierten Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14 Milliarden Euro verdoppelt. Der darin enthaltene Anteil für die LKK erhöht sich auf 84 Millionen Euro. Ohne die zusätzlichen Finanzmittel sei eine Beitragserhöhung für alle Versicherten unumgänglich, so die SVLFG. So aber könnten über 70 Prozent der Landwirte in ihrer bisherigen Beitragsklasse verbleiben. Einzelne Mitglieder werden demnach sogar günstiger eingestuft.
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LKK: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Versicherte der LKK bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück, wenn sie vergangenes Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen beansprucht haben. Voraussetzung ist, dass man länger als drei Kalendermonate dort versichert war. Die Möglichkeit zur Rückerstattung von Geld gilt nicht nur für den Versicherten, sondern auch für mitversicherte Angehörige über 18 Jahre.
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Unfälle: Sicherer Umgang mit Deckbullen
Deckbullen stellen eine erhebliche Gefahr für Milchviehhalter dar. Die SVLFG informiert über Alternativen beziehungsweise den sicheren Umgang mit den Bullen.
Vergangenes Jahr sind rund 5.000 Menschen bei der Arbeit mit Rindern verletzt worden, sechs davon tödlich. 400 Unfälle verursachten Bullen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist auf die Gefahren und Maßnahmen zur Senkung der Unfallgefahren hin. Die Gefahren durch den Deckbullen kann man allerdings völlig außer Acht lassen, wenn man auf ihn verzichtet. Das ist durch die Kombination von künstlicher Besamung und elektronischer Brunsterkennung möglich. Solche Systeme haben sich in der Praxis bewährt und sind auch erschwinglich. Trotz allem ist der Deckbulle immer noch häufig fester Bestandteil der Milchviehherde und wird so zu einem unkalkulierbaren Risiko für Leib und Leben.
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Online-Seminar: Krankheit aufgrund Betriebsübergabe vermeiden
Die SVLFG bietet die beliebte Weiterbildung erstmals als Online-Seminar an.
Mit der Betriebsübergabe werden die Weichen für die Zukunft eines Unternehmens gestellt. Dies kann zu einer emotionalen Belastung für die ganze Familie und schlimmstenfalls zu Krankheiten führen. Um aus gesundheitlicher Sicht die Betriebsübergabe in geregelten Bahnen durchzuführen, bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) regelmäßig kostenlose Seminare an – diesmal als Online-Seminar.
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Prämie: Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlt bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Wer keine Leistungen der LKK in Anspruch nimmt, bekommt eine Prämie. Gesetzliche Vorsorge, Schwangerschaft und der Kinderarztbesuch bleiben dabei unberührt.
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist, dass man länger als drei Kalendermonate dort versichert war und auch die über 18 Jahre alten Mitversicherten keine Leistungen beansprucht haben.
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