Das Bundeskabinett hat seit über 20 Jahren wieder eine umfassende Novellierung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet den Schritt.
Die Tierärztegebührenordnung war zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden. Jetzt werden einerseits die Leistungen der Tierärzte an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand angepasst. Andererseits werden die Gebührensätze an die wirtschaftlichen Erfordernisse einer Tierarztpraxis angeglichen. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mit.
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