Eine EU-Verordnung soll in Betrieben in von der ASP betroffenen Gebieten Platzprobleme in den Ställen abwenden.
Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen wurden Restriktionsgebiete eingerichtet. Aus Tierschutzgründen ist es notwendig, dass Schweine aus Betrieben in diesen Gebieten geschlachtet werden können. Damit soll das Platzproblem in den Ställen abgewendet werden.
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