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Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist, dass man länger als drei Kalendermonate dort versichert war und auch die über 18 Jahre alten Mitversicherten keine Leistungen beansprucht haben.
Prämie: Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlt bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen weiterlesen