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Alterskasse: Neue Befreiungsgrenze bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen

Die Befreiungsgrenze bei Zusatzeinkommen wird erhöht und an die Minijobgrenze angepasst.

Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie regelmäßig außerlandwirtschaftliches Einkommen beziehen, das die Befreiungsgrenze übersteigt. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mitteilt, wird diese ab 1. Oktober durch eine Gesetzesänderung erhöht. Sie wird an die sogenannte Minijobgrenze gekoppelt.

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LKK: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Versicherte der LKK bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück, wenn sie vergangenes Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen beansprucht haben. Voraussetzung ist, dass man länger als drei Kalendermonate dort versichert war. Die Möglichkeit zur Rückerstattung von Geld gilt nicht nur für den Versicherten, sondern auch für mitversicherte Angehörige über 18 Jahre.

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Alterssicherung: Einkommensgrenzen für Zuschuss werden erhöht

Ab kommendem Jahr profitieren mehr Landwirte von Zuschüssen zur Alterssicherung.

Ab dem 1. April 2021 werden mehr Landwirte mit geringem Einkommen einen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhalten. Der Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte wird deutlich angehoben. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz beschlossen. Finanziert werden die Mehrausgaben vom Bundeslandwirtschaftsministerium.

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