Für den Wasserschutz müssen Landwirte Gewässerrandstreifen anlegen. Der Normenkontrollrat hat die Kosten veranschlagt.
Als Teil des neuen Düngepakets sind Landwirte jetzt verpflichtet, sogenannte Gewässerrandstreifen von fünf Metern anzulegen. Verpflichtend ist die ganzjährige Begrünung, wenn eine Nutzfläche an ein Gewässer grenzt und durchschnittlich mindestens fünf Prozent Neigung aufweist. Verankert ist die Regelung im Wasserhaushaltsgesetz. Die Streifen dienen laut Bundesumweltministerium dazu, dass keine Düngemittel in die Gewässer gespült werden, um so den Wasserschutz zu gewährleisten. Eine Beweidung ist erlaubt.
9.000 Hektar Gewässerrandstreifen
Der Nationale Normenkontrollrat der Bundesregierung hat in einer Stellungnahme die Kosten veranschlagt. Demnach sind die An- und Nachsaat sowie die Pflege mit 63 Euro pro Hektar verbunden. Bundesweit geht das Gremium von einer Fläche von ungefähr 9.000 Hektar aus. Das ergibt eine Belastung für die Landwirtschaft von rund 600.000 Euro im Jahr.
Einbußen durch Wasserschutz
Da Gewässerrandstreifen wirtschaftlich nicht genutzt werden können, entsteht auch ein Verlust für die Landwirtschaft. Diesen veranschlagt der Normenkontrollrat auf rund 7,3 Millionen Euro pro Jahr. In der Stellungnahme wird auch darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, dass die Festlegung der Nutzungsart zu einer geänderten Bewertung des Grundstücks führe. In die Berechnungen wurden die Kosten für die bisherigen Nutzflächen für Saatgut und Düngung einbezogen und gegenübergestellt.