Die Afrikanische Schweinepest ist noch nicht gebannt. Aktuell ist der Schweinebestand eines ungarischen Zoos betroffen. Die Gefahr für Deutschland ist weiterhin hoch.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. In Osteuropa ist die Tierseuche weiter in Haus- und Wildschweinbeständen virulent. Die Gefahr für Deutschland ist damit weiter hoch. Kontaminierte Lebensmitteln haben in einem ungarischen Zoo Seuchenalarm ausgelöst. Wie der Landvolk-Pressedienst mitteilt, haben Menschen das Virus in das Wildgehege eingeschleppt. Übertragen wird der Erreger vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie durch verseuchte Speiseabfälle über das Futter.
Für Wild- und Hausschweine endet die Tierseuche tödlich, einen Impfschutz gibt es nicht. Für andere Tiere sowie den Menschen ist die Seuche ungefährlich.
Schweinepest auch in Belgien
In Belgien wurde vor einem Jahr bei Wildschweinen ASP festgestellt. Bis heute leiden die belgischen Schweinehalter unter Exportrestriktionen und können von der boomenden Fleischnachfrage aus China nicht profitieren. Im vergangenen Jahr stürzten die Preise in dem westlichen Nachbarland auf ein historisch niedriges Niveau. „Diese bitteren Erfahrungen unserer Kollegen sind uns Warnung, die Vorsichtsmaßnahmen hoch zu halten und ständig zu überprüfen“, sagt Georg Meiners, im Landvolk Niedersachsen Vorsitzender des Tierseuchenausschusses.
Schaden für Deutschland nicht absehbar
Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hätte für deutsche Schweinehalter und Verarbeiter einen nicht absehbaren Schaden zur Folge. Deshalb werden Präventionsmaßnahmen im Wildschweinbereich durch vermehrte Abschüsse weiter verfolgt. Experten raten zur strikten Einhaltung der Hygieneregeln bei Hausschweinen. Auch Verbraucher und Urlauber sowie Lkw-Fahrer entlang der Transitstrecken sollten achtsam agieren und weder Rohwurst wie Salami noch weitere Wurstwaren aus Osteuropa mitbringen oder gar Essensreste an Rastplätzen hinterlassen. Die Reste des sollten sorgfältig in Mülltonnen entsorgt werden, damit sie nicht von Wildschweinen gefressen werden können.
Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kann auch Pflanzenbaubetriebe treffen. Liegen Ihre Flächen in einem Gefährdungsbezirk gemäß § 14 d (2) der Schweinepestverordnung, ordnen die Behörden ein Ernte- und Bearbeitungsverbot an. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen können Sie jedoch durch eine Ernteverbotsversicherung abfangen.
Kommen Sie auf uns zu und fragen Sie nach den Möglichkeiten, der Afrikanischen Schweinepest entgegenzutreten.