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Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): Beiträge bleiben stabil
Die LKK-Beiträge steigen 2022 nicht, bis auf eine Ausnahme. Die Regelung gilt auch für freiwillig Versicherte.
Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) bleiben unverändert. Das teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit. Der Grund: Durch die steigenden Leistungsausgaben der Krankenkassen hat die Bundesregierung einen aus Steuermittel finanzierten Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung auf 14 Milliarden Euro verdoppelt. Der darin enthaltene Anteil für die LKK erhöht sich auf 84 Millionen Euro. Ohne die zusätzlichen Finanzmittel sei eine Beitragserhöhung für alle Versicherten unumgänglich, so die SVLFG. So aber könnten über 70 Prozent der Landwirte in ihrer bisherigen Beitragsklasse verbleiben. Einzelne Mitglieder werden demnach sogar günstiger eingestuft.
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LKK: Geld zurück bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Versicherte der LKK bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurück, wenn sie vergangenes Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) können eine Prämie beantragen, wenn sie im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen beansprucht haben. Voraussetzung ist, dass man länger als drei Kalendermonate dort versichert war. Die Möglichkeit zur Rückerstattung von Geld gilt nicht nur für den Versicherten, sondern auch für mitversicherte Angehörige über 18 Jahre.
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