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Anfang des Jahres hat die EU die Drohnenverordnung verschärft. Für Landwirte und Kitzrettungsteams hätte das eine enorme Einschränkung bedeutet. Jetzt schaltete sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing ein.
  • Strengere EU-Drohnenverordnung
  • Neue Regelung für Drohnen, die für die Kitzrettung eingesetzt werden
  • Bundesverkehrsminister weist Luftfahrt-Bundesamt an

Wir haben in einer Service-Mail Anfang März darüber informiert, dass seit Jahresbeginn gemäß der EU-Drohnenverordnung neue Regeln für den Betrieb von Drohnen gelten. So müssen etwa ältere Drohnen einer Risikoklasse zugeordnet und zertifiziert werden, um bestimmte Einschränkungen zu umgehen. Darüber hinaus dürfen Drohnen der Klasse C2 – von 900 Gramm bis 4 Kilogramm Abfluggewicht – nur noch in der offenen Kategorie A3 und nicht mehr in der Kategorie A2 geflogen werden. Das heißt: Drohnen dürfen nur noch von Menschen weg und nicht mehr über Menschen geflogen werden. Die EU-Drohnenverordnung sah das auch für Fluggeräte in der Landwirtschaft, insbesondere für Drohnen zur Rettung von Rehkitzen, vor. Jetzt gab das Bundesverkehrsministerium bekannt: Für Drohnen, die in der Landwirtschaft zu diesem Zweck eingesetzt werden, gilt das nun doch nicht.

Für Drohnen zur Kitzrettung gilt nicht die strengere EU-Verordnung

Dazu kommt, dass mit Kamera ausgestattete Drohnen einen Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten müssen. Gerade Fluggeräte für die Kitzrettung verfügen über Kameras. Das hätte bedeutet, dass die Möglichkeiten für Landwirte und Kitzrettungsteams sehr eingeschränkt wären. Jetzt gilt für solche Drohnen ein Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf zehn Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Dadurch steht den Betreibern über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung.

Bundesverkehrsminister weist Luftfahrt-Bundesamt an

Mit einer Weisung an das Luftfahrt-Bundesamt hob Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) Einschränkungen für die Landwirtschaft auf und erklärte: „Wir haben den Bauern versprochen, ihr Leben einfacher zu machen und unnötige Vorgaben auf den Prüfstand zu stellen.“ Künftig können somit Drohnen auf deutlich mehr Agrarflächen fliegen, um Rehkitze zu schützen. „Von der neuen Regel profitieren Bauern und Tiere gleichermaßen“, so Wissing. Er kündigte gleichzeitig an, weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um Verbesserungen für die Landwirte zu erreichen.