Die Dokumentation der Stoffstrombilanz ist endgültig Geschichte, das Bundesministerium konzentriert sich jetzt auf die Düngeverordnung.
- Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
- Anstatt Stoffstrombilanz: Optimierung des Düngerechts
Lange war sie umstritten: die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Im Rahmen dieser mussten Landwirte seit 2018 nachweisen, in welchem Umfang Nährstoffe wie Stickstoff und Phosphor in den Betrieb hinein- und auch wieder hinausgehen. Im Gegensatz zum Nährstoffvergleich, den die Düngemittelverordnung vorschreibt, mussten bei der Stoffstrombilanz Futter- und Düngemittel, Saatgut, Viehzukauf, Leguminosen-Stickstoffbindung und andere Quellen dokumentiert werden. Zu viel bürokratischer Aufwand, wie die Bundesregierung jetzt eingesteht. Die StoffBilV wurde wieder abgeschafft. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und trat damit in Kraft.
Stoffstrombilanz abgeschafft, Düngeverordnung bleibt
An anderer Stelle bleibt aber Bürokratie: Die Sicherstellung der Qualität des Grundwassers bleibt von der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung unberührt. Die fachlichen Anforderungen an die Düngung blieben unverändert bestehen, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte. Die Düngeverordnung regelt weiterhin, wann, wie viel und unter welchen Bedingungen Nährstoffe auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden dürfen. Zudem entsteht ein Monitoring zur Prüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Damit wird nicht nur die Qualität des Grundwassers gesichert. Es wird auch eine Voraussetzung für Abstimmungen mit der Europäischen Kommission darüber geschaffen, wie sich bei den Auflagen zur Düngung in belasteten Gebieten das Verursacherprinzip weiter stärken lässt.
Düngerecht soll modernisiert werden
Darüber hinaus will das Bundeslandwirtschaftsministerium das Düngerecht moderner, praxistauglicher und verlässlicher ausgestalten. Einerseits will man mit der Maßnahme Landwirten mehr Planungssicherheit geben, andererseits soll der Schutz der Böden und der Gewässer gewährleistet werden. Das Ministerium kündigte an, dazu schnellstmöglich ein Verfahren einzuleiten.