Am 1. Januar 2026 sollen in der Gasnetzzugangsverordnung verankerte Vorteile für Biogaseinspeiser fallen. Um das umsetzen zu können, fehlt noch ein wichtiger Aspekt.
- Biogaseinspeiser in der Gasnetzzugangsverordnung
- Verzögerung bei der neuen Gesetzgebung
- Verbände warnen vor Scheitern
Eigentlich sollten zum Jahresende die speziellen Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biogasanlagen auslaufen. Das wäre für Landwirte als Betreiber kleinerer Biomethananlagen ein bedeutender Einschnitt. Bislang profitieren Biogas einspeisende Landwirte von klar geregelten Vorteilen: Die Netzanschlusskosten werden noch mit einem Eigenanteil von 250.000 Euro bei bis zu einem Kilometer Leitungslänge zu 75 Prozent vom Netzbetreiber übernommen. Überdies gilt bislang eine Mindestverfügbarkeit von 96 Prozent und Biogas hatte Vorrang vor fossilem Gas. Laut der Neuregelung sollen all diese Vorteile wegfallen. Für Landwirte bedeutet das erhebliche Unsicherheiten: Die Kostenverteilung für den Netzanschluss könnte künftig deutlich ungünstiger ausfallen, da dann nur noch die allgemeinen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gelten.
Biogaseinspeiser können noch durchatmen: Nachfolgeregelungen der Bundesnetzagentur fehlen noch
Am 17. Juli endete die Konsultationsfrist für die neue Gesetzgebung. Das heißt: Bis zu diesem Termin mussten Experten ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben abgeben, die in die künftige Verordnung einfließen. Allerdings fehlen bislang noch die Nachfolgeregelungen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese sind noch in Bearbeitung. Um Unsicherheiten bei Einspeisern und Netzbetreibern zu vermeiden und einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, gilt die bestehende Gasnetzzugangsverordnung über den 1. Januar 2026 hinaus.
Biogas in Deutschland: Verbände warnen vor Scheitern
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) begrüßt die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums: „Biomethanprojekte, die sich im Bau befinden, haben nun weitgehend Investitionssicherheit. Dies war dringend notwendig, um den für die Wirtschaft so wichtigen Vertrauensschutz zu wahren.“ Sie warnt aber auch: Ein Investitionsschutz für laufende Projekte dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Deutschland beim Thema Biomethan in die völlig falsche Richtung bewege. “Während hierzulande seit fast zehn Jahren der Ausbau der Biomethaneinspeisung praktisch stagniert, bauen andere europäische Länder ihre Biomethanproduktion massiv aus“, so Rostek.
Laut der Bioenergieverbände muss daher mit der nun angestoßenen EnWG-Novelle auch eine dauerhafte Nachfolgeregelung zur auslaufenden GasNZV geschaffen werden, die es ermöglicht, Biomethananlagen unbürokratisch und wirtschaftlich ans Gasnetz anzuschließen. Besonders wichtig sei dabei eine Aufteilung der Netzanschlusskosten zwischen Anlagen- und Netzbetreiber. So könnte auch landwirtschaftliche Biogasanlagen in die Biomethanproduktion einsteigen und deutsche Produzenten keinen Standortnachteil gegenüber anderen europäischen Produzenten erleiden.