Bundeslandwirtschaftsminister Rainer hat eine Modernisierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angekündigt.
- Geplante Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- Statement Industrieverband Agrar
- Rechtliche Handhabung
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinfacht und transparenter gestaltet werden soll. Um schneller und wissenschaftsbasierter handeln zu können, hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer angekündigt, eine Projektgruppe „Neuausrichtung der Pflanzenschutzmittelzulassung“ einzurichten. Ziel ist auch, eine Verschlankung der Zulassungsverfahren und eine bessere behördliche Zusammenarbeit. Die Dienstaufsicht erfolgt durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, die fachliche Steuerung durch das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR). Die grundsätzliche Zulassungsenverbleibt im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Erwartungen des Industrieverbandes Agrar
Der Industrieverband Agrar (IVA) begrüßt die Entscheidung, wie IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer betont: „Die neue Bundesregierung hat die Bedeutung von Pflanzenschutzmitteln als wichtiges Instrument der landwirtschaftlichen Produktion unterstrichen.“ Doch dazu müsse die hierzulande seit Jahren unzulängliche Zulassungssituation dringend verbessert werden.
Nach Ansicht des IVA brauche es jetzt die Stärkung des BVL als zentrale Zulassungsbehörde. Auch müsse die Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln allein beim Landwirtschaftsministerium liegen. Der IVA nimmt alle am Zulassungsverfahren beteiligten in die Pflicht. Sie müssten gleichberechtigt einen einheitlichen Benehmensstatus erhalten.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: EU-Recht und nationale Umsetzung
Wirkstoffe werden EU-weit nach einer umfangreichen wissenschaftlichen Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigt. Die EU-weite Genehmigung des Wirkstoffs ist Voraussetzung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem jeweiligen Wirkstoff in den Mitgliedsstaaten.
Pflanzenschutzmittel, die genehmigte Wirkstoffe enthalten, werden im Rahmen eines nationalen Zulassungsverfahrens als vollständiges Produkt zugelassen. In Deutschland ist eben das BVL die Zulassungsbehörde für Pflanzenschutzmittel.