Eine Allianz aus Verbänden aus der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft hat Bundeslandwirtschaftsminister Rainer ein Konzept mit Änderungen zur verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung übergeben.
- Verbände-Allianz zu verpflichtender Tierhaltungskennzeichnung
- Ausgestaltung zu praxisfremd
- Verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ausweiten
- Link zum neuen Konzept der Verbände
Ursprünglich hätte die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ab August 2025 gelten sollen. Vor der Sommerpause hat die Bundesregierung die Übergangsfrist aber auf 1. März 2026 verschoben – noch zu viele Frage offen, wie auch Verbände meinen. Vier Organisationen, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Verband der Fleischwirtschaft (VDF), übergaben Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ein praxisnahes Konzept für die Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Verbände halten derzeitige Ausgestaltung für nicht umsetzbar
In seiner jetzigen Fassung entfaltet laut den Verbänden das Gesetz nur wenig Wirkung für das Tierwohl. Daher müsse es komplett überarbeitet werden. Mit ihren Vorschlägen will die Verbände-Allianz einen Beitrag zur stärkeren Fokussierung auf die Praxistauglichkeit leisten und so das Tierwohl als eigentliches Ziel des Gesetzes wieder in den Mittelpunkt rücken.
Ein Kernpunkt des Konzepts sei die Reduzierung des Bürokratieaufwands, so die Allianz. Daher fordern die Verbände, etablierte privatwirtschaftliche Initiativen als Durchführungs- und Kontrollinstanz anzuerkennen. „Statt parallele Strukturen zu schaffen, muss der Gesetzgeber auf die bereits funktionierenden Systeme der Wirtschaft setzen“, sagt DBV-Präsident Joachim Rukwied und betont weiter: „Darüber hinaus geben bekannte Siegel etwa der Initiative Tierwohl sowie die Haltungsform-Kennzeichnung des deutschen Lebensmittelhandels den Verbrauchern umfängliche Orientierung. Sie sind transparent und akzeptiert.“
Ausländische Ware und Gastronomie in Tierhaltungskennzeichnung einbeziehen
Überdies fordern die Verbände eine Kennzeichnungspflicht über alle Vertriebswege und damit auch der Außer-Haus-Verpflegung, etwa über eine Deklaration in der Speisekarte. Voraussetzung für die Erweiterung sei die gleichwertige Einbindung auch ausländischer Ware, heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes. Verarbeitete Ware und Wurstwaren sollen demnach die Angabe der Haltungsform ebenfalls erhalten. Nur über die Einbeziehung aller wichtigen Absatzkanäle für Schweinefleisch und daraus hergestellter Lebensmittel könne das Ziel einer möglichst hohen Transparenz für die Verbraucher, eines verbesserten Tierwohls und mehr Wettbewerbsgleichheit für die heimische Landwirtschaft erreicht werden.
Das von den Verbänden überreichte Konzept kann auf der Internetseite des Deutschen Bauernverbandes als PDF heruntergeladen werden.