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Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse möglich. Die SVLFG erklärt die Nachteile.

  • Voraussetzungen für die Befreiung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Beispielrechnung
  • Leistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Sobald ein landwirtschaftlicher Betrieb eine bestimmte Größe überschreitet, besteht Versicherungspflicht für die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK). Die monatlichen Beträge sind mit 312 Euro für Betriebsinhaber und Ehepartner und die Hälfte  für Familienarbeitskräfte festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist laut der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Befreiung möglich:

  • Außerlandwirtschaftliches Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit von mehr als dem Zwölffachen der Geringfügigkeitsgrenze (sogenannte Minijob-Grenze), aktuell also 6.672 Euro jährlich.
  • Kindererziehung oder Pflege eines Pflegebedürftigen, solange dafür Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.

Befreiung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse: Chance oder Risiko?

Die SVLFG nennt ein Beispiel: Die junge Mutter Angelika Z., 28, hat einen Landwirt geheiratet, zuvor war sie Erzieherin im Kindergarten. Ob sie nach der Elternzeit zurückkehrt oder zuhause bleibt, ist noch unklar. Klar ist hingegen: Mit der Hochzeit wurde sie beitragspflichtig zur Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK). Eine Befreiung ist möglich – allerdings nur, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, also nach der Eheschließung, einen Antrag stellt. Solange Kinder erzogen werden, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung diese Zeiten. Läuft dieser Anspruch aus, ist sie bei der LAK beitragspflichtig – es sei denn, der Ehepartner beschäftigt die Frau im Betrieb sozialversicherungspflichtig. Doch lohnt das? Rechenbeispiele zeigen: Bei einem Midijob mit 600 Euro brutto monatlich liegen die Abgaben bei 236,53 Euro. Davon fließen lediglich 78,34 Euro in die Rentenversicherung – ein Rentenanspruch von 5,71 Euro pro Jahr. Direkt eingezahlte Beiträge in die LAK würden mehr als das Dreifache bringen. Rein sozialversicherungsrechtlich ist die Befreiung bei einem geringen Einkommen damit kaum vorteilhaft.

Leistungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse

Die Alterskasse ist laut SVLFG kein reines Sparmodell, sondern bietet ein breites Leistungsspektrum: Neben Altersrenten gehören auch Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Waisenrenten dazu. Zudem leistet sie Zuschüsse für Geringverdiener und unterstützt bei Krankheit, Schwangerschaft oder Reha mit Betriebs- und Haushaltshilfe. Damit ist die LAK ein wichtiges zweites Standbein der Altersvorsorge für Landwirte. Wer über eine Befreiung nachdenkt, sollte sich daher unbedingt beraten lassen, denn kurzfristige Einsparungen können langfristig teuer werden.