Die EU-Kommission hat Deutschlands Nachbesserungen bei der Düngeverordnung akzeptiert. Nun folgte eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht mit Erfolg für eine Umweltorganisation.
- Urteil zum aktuellen Düngerecht
- Laut Richter Bundesregierung bei der Düngeverordnung in der Pflicht
- Kritik des Deutschen Bauernverbandes
Nach der Klage einer Umweltorganisation hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig eine Entscheidung getroffen: Laut dem Urteil ist das Bundeslandwirtschaftsministerium verpflichtet, „ein den Vorschriften der Düngeverordnung anschließend zugrunde zu legendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“ zu erstellen. Was heißt: Deutschland hat nach Ansicht der Richter die EU-Vorgaben nicht ausreichend umgesetzt und muss nachbessern.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte die Klage Anfang 2024 als unbegründet abgewiesen. Der Kläger sei nach den Bestimmungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit seinem gesamten Vorbringen ausgeschlossen. Die Einwendungen seien laut OVG lückenhaft und nicht ausreichend belegt.
Düngeverordnung: Bundesregierung muss nachbessern
Die Bundesregierung muss nun das bislang fehlende, den Maßgaben des § 3a Abs. 1 des Düngegesetzes genügende nationale Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen. Das Aktionsprogramm müsse insbesondere geeignet sein, den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg/l Nitrat enthält. Das in einem ersten Schritt erstmals zu erstellende Aktionsprogramm sei in einem zweiten Schritt in die Beratungen zur Erstellung eines Entwurfes zur Änderung der Düngeverordnung einzubeziehen, urteilte das BVerwG.
Bauernverband beruft sich auf eingestelltes EU-Vertragsverletzungsverfahren
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts das aktuelle Düngerecht in der Sache nicht in Frage gestellt, wie DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet erklärte: „Die Klage der Deutschen Umwelthilfe geht an der Realität vorbei und blendet die umfassenden Anpassungen des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung, als Nationales Maßnahmenpaket in den letzten Jahren vollkommen aus.“ Diese bilden laut Sabet das nationale Maßnahmenpaket Deutschlands zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. „Die Vorgaben wurden mehrfach verschärft, um den Gewässerschutz wirksam zu stärken.“
Die Europäische Kommission habe daher das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach der jüngsten Novelle des Düngerechts eingestellt, so die Generalsekretärin. Sie sieht darin einen eindeutigen Beleg dafür, dass die notwendigen Schritte für eine EU-rechtskonforme Umsetzung bereits erfolgt sind. „Daran ändert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts. Es fordert lediglich einen zusätzlichen planungsrechtlichen Zwischenschritt, der rein formaler Natur ist und als Vorstufe für das Düngerecht dient“ sagte Sabet.