Um Nutztierherden besser zu schützen, hat der Bundestag nun den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen.
- Anzahl der Wolfsrudel und Risse von Nutztieren
- Mehr Rechte für Länder beim Umgang mit dem Wolf
- Die Regelungen im Einzelnen
Die Wolfsbestände steigen stetig. In Deutschland leben derzeit 219 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steigt die Zahl der Wolfsrisse: Im Jahr 2024 wurden rund 4.300 Nutztiere, überwiegend Schafe und Ziegen, von Wölfen gerissen. Von Herdenschutzmaßnahmen, wie Zäunen und Herdenschutzhunden, sind die Wölfe vielerorts unbeeindruckt. Um das Wolfsmanagement zugunsten der Weidetierhalter in geregelte Bahnen zu lenken, hat jetzt der Bundestag den Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen.
Mehr Rechte für Länder beim Umgang mit dem Wolf
Mit der Änderung wird der Schutz von Weidetieren verbessert und der präventive Herdenschutz gestärkt. Damit können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in alpinen Regionen – ist eine Entnahme zur Vermeidung von Weidetierrissen ebenfalls möglich.
Die Regelungen im Einzelnen
- Regionales Bestandsmanagement: Die Länder bekommen die Möglichkeit eines regionalen Bestandsmanagements. Das bedeutet: In Regionen mit hohen Wolfszahlen, in denen der günstige Erhaltungszustand festgestellt wurde, können Managementpläne aufgestellt und so die Zahl der regional lebenden Wölfe reguliert werden. In diesem Rahmen ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen.
- Entnahme von Wölfen: Haben Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwunden und Weidetiere verletzt oder getötet, ist eine leichtere, rechtssichere Entnahme der Wölfe, unabhängig vom Erhaltungszustand, möglich.
- Ausweisung von Weidegebieten: In einigen Regionen Deutschlands ist präventiver Herdenschutz aufgrund der geografischen Gegebenheiten, wie Hangneigung, Bodenbeschaffenheit oder Lage an Gewässern, nicht möglich. Das ist beispielsweise in den Alpen (Almwiesen) oder an den Küsten (Deiche) der Fall. Die jeweiligen Bundesländer bekommen nun die Möglichkeit, bestimmte Weidegebiete auszuweisen, um hier den Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sicherzustellen.
- Finanzierung des Herdenschutzes: Derzeit ist die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) geregelt. Die Bundesregierung prüft diese Regelungen mit dem Ziel, Verbesserungen bei der Förderung des Herdenschutzes zu erzielen.
- Bericht an den Bundestag: Nach fünf Jahren berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben.
- Kein Handel mit Wolfstrophäen: Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten auch weiterhin für den Wolf. Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten.
