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Mecklenburg-Vorpommerns Landwirte können jetzt die Agraranträge ausfüllen. Ab wann sie eingereicht werden können und die Fristen zur Abgabe hat das Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben.

  • Fristen für Agraranträge
  • Informationen und Hilfe
  • Link zum Antragsportal

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort ihre Agraranträge ausfüllen. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Schwerin mit. Das Einreichen der Anträge ist allerdings erst ab dem 17. April 2026 möglich

Unterschiedliche Fristen für Agraranträge

Die Frist zum Einreichen ist der 15. Mai 2026. Die Abgabe danach ist zwar möglich, das Ministerium weist aber darauf hin, dass eine Verspätung Prämienkürzungen zur Folge hat. Anträge, die nach dem 31. Mai 2026 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Um Landwirten entgegenzukommen, hat das Ministerium die Fristen allerdings etwas entzerrt: Keine Prämienkürzung erfolgt, wenn bis zum 15. Mai 2026 alle gewünschten Anträge und über die Flächenerfassung („Tabelle Nutzungsnachweis“) eine einzelne Fläche eingereicht werden. Die vollständige Erfassung der Flächen kann in diesem Fall dann noch bis zum 31. Mai 2026 ohne Prämienkürzung über das erneute Einreichen der „Tabelle Nutzungsnachweis“ nachgeholt werden.

Informationen und Hilfe

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Das Antragsportal finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.