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Verbände appellieren an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vorgesehene wöchentliche Höchstarbeitszeit rasch umzusetzen.

  • Linke kritisieren eventuelle Abschaffung des Achtstundentages
  • Verbände fordern wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • DBV-Argumente für die Gesetzesänderung

Die Bundesregierung plant gemäß dem Koalitionsvertrag, anstatt des gesetzlich festgelegten Achtstundentages eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen. Dafür wäre unter anderem eine Änderung des § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erforderlich. Eine Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden ist auch jetzt bereits möglich, aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden gearbeitet werden. Die Linke kritisiert das Vorhaben von Union und SPD. Die Fraktion betont das hohe Risiko für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Beschäftigten. Darüber hinaus biete das ArbZG flexible Anwendungen für Tarifverträge, wodurch weitere Ausnahmen, die noch längeres Arbeiten erlauben, möglich werden, so die Linke. 

Verbände wollen wöchentliche Höchstarbeitszeit

29 Verbände, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV), begrüßen unterdessen die im Koalitionsvertrag vorgesehene wöchentliche Höchstarbeitszeit. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, die rechtlichen Voraussetzungen zeitnah zu schaffen, zumal die europäische Arbeitszeitrichtlinie den notwendigen Rahmen bietet. Die Verbände machen deutlich, dass Unternehmen wie auch Beschäftigte angesichts des Wandels der Arbeitswelt mehr Flexibilität brauchen und wünschen.

DBV sieht Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer

Mit der Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten können laut DBV Unternehmen beispielsweise besser auf Produktionsspitzen oder unvorhersehbare Arbeitsbelastungen reagieren. Und Beschäftigte erhalten bei gleichbleibender Stundenzahl unter anderem mehr Zeitautonomie und persönliche Freiräume. Die Verbände betonen, dass ein solches Modell auch maßgeblich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördere.